"SpeicherLoft Dummerstorf"
DAS GRUNDSTÜCK
Die Außenflächen
Das Anwesen erschließt sich auf derzeit exakt 1.924 m² (eine Erweiterung auf ca. 2.100 m² ist beantragt, siehe Flurkarte) Grundstücksfläche und ist vollständig umzäunt. Es wurde um 1900 mit Obstbäumen und Tannen angelegt und wird aktuell als Garten genutzt. Auf einer Fläche von zirka 450 m² wurde das Speichergebäude errichtet. Zudem befindet sich auf dem Grundstück eine LKW-Waage nebst Wagenhäuschen, sowie einem Anbau mit Überdach.
Die Abwasserentsorgung erfolgt in das öffentliche Kanalsystem. Sämtliche Medien liegen vor bzw. auf dem Grundstück an, die Medien wurden getrennt.
Der Gutachterausschuss geht von einer normalen Beschaffenheit des Grundstücks aus, da Anhaltspunkte für Mängel des Grund und Bodens oder etwaige Altlasten nicht bekannt geworden sind. Keine Eintragungen im Altlastenkataster.
Das Wohngebiet "Im Hof" liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, nahe dem Ortskern, nahe der Gemeindeverwaltung, nur wenige Gehminuten von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs entfernt. Es handelt es sich um ein Grundstück innerhalb eines gewachsenen Gebiets.
Größe: zirka 2.000 m² Grundstück im Wohngebiet, Innenbereich § 34 BauGB, davon zirka 450 m² überbaut.
Form: unregelmäßig
Nutzung: bebaut mit einem Gewerbegebäude (Speicher), überwiegende Grundstücksfläche dient als Garten.
Beschaffenheit: eben
Grundbuch
Der Grundbuchauszug liegt vor: in Abteilung II sind folgende Eintragungen vorhanden:
- Nr. 2 Grunddienstbarkeit ....keine....
Baulastenverzeichnis
Im Baulastenverzeichnis sind ...keine... Eintragungen vorhanden.
Altlasten
Verdacht auf Altlasten bestehen nicht.
Denkmalschutz
Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG.
Naturdenkmäler
Liegt nicht vor.
Sonstige Rechte und Belastungen sind bei der Begutachtung nicht bekannt geworden.
Erschließungsbeiträge:
Die Erschließungsstraße (Hof) für das Grundstück wurde im Jahr 2010 komplett neu ausgebaut. Die Straße wurde neu gepflastert, ein Bürgersteig angelegt, die Zufahrt gepflastert, eine Straßenbeleuchtung errichtet, eine Kanalisation erbaut und mit dem Grundstück verbunden. Sämtliche Anliegerbeiträge wurden von der Grundstückseigentümerin vollständig bezahlt.
Der Gutachterausschuss geht davon aus, dass darüber hinausgehende Erschließungsbeiträge nach BauGB und Abgaben nach Mecklenburgischen Kommunalabgabengesetz (MKAG) für die vorhandenen (alt) Erschließungen nicht mehr zu zahlen sind.
Medien:
Sämtliche Medien (Telefon, Kabel-TV, DSL, Gas, Wasser, Strom und Kanalisation) liegen vor dem Grundstück im Bereich der Straße Hof an.
Die Grundstückseigentümerin hat für den Zeitraum der Nichtnutzung eine Trennung der Medienanschlüsse von den Versorgern zu den auf dem Grundstück befindlichen Abnahmepunkten vornehmen lassen. Eine Wiederinbetriebnahme ist möglich.
(Am Standort ist Internet per Mobil, DSL sowie sehr schnell über Kabel verfügbar.)
Gemeinde: Dummerstorf
Orts-/Stadtteil: Dummerstorf
Lage: Grundstück innerhalb der Straße Hof
Lagequalität: Wohngebiet im Ortskern.
Erschließungsstraßen: innerortliche Erschließungsstraßen, Autobahnauffahrt A19 KAVELSDORF in 1,3 Km (3 Fahrminuten).
googlemap
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– Alicia Alkan, custom service @ aavy
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